Rohr- und Kanalbetrieb Achim Heinemann GmbH

TV-Untersuchung

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Abfluss- und Kanalanlagen müssen – aus Erfahrung und mittlerweile auch nach Gesetz – regelmäßig auf bestimmte Anforderungen überprüft werden. Die TV-Untersuchung liefert klaren Aufschluss über den optischen Zustand innerhalb der Entwässerungsanlagen.

Einen wichtigen Beitrag hierzu leisten unsere Farb-TV-Systeme zur Inspektion von Abflussleitungen ab DN 30 bis DN 1000 (Durchmesser in mm).

TV-Inspektionen mit ihrem Dokumentationsmaterial liefern zusammen mit unserem Abschlussbericht die notwendigen Beweise zur Sicherung und Wahrnehmung Ihrer Interessen und sind zugleich mögliche Entscheidungsgrundlagen nötiger Abhilfe – ebenfalls entsprechender Sanierungsmaßnamen.

Jegliche Bau- und Installationsmängel sowie Schäden oder Störungen können so erkannt werden. Abflusshindernisse wie z.B. Wurzeleinwüchse, Inkrustationen, sowie Rohrschäden wie Risse und Brüche werden diagnostiziert.


Verpflichtung zur Eigenkontrolle


Wasserhaushaltsgesetz (WHG), Eigenkontrollverordnung (EKVO)bzw. Selbstüberwachungsverordnung:

Jeder Betreiber einer Abfluss- und Kanalanlage ist nach den gelten- den Bestimmungen vom Kanalwesen (SüwVKan) verpflichtet, deren Dichtheit sicherzustellen und nachzuweisen.

In vielen Fällen kann ein solcher Dichtheitsbeweis bereits durch eine TV-Untersuchung als erbracht gelten. Über alle technischen und rechtlichen Fragen in diesem Zusammenhang informieren wir sie gern.

Standort

Wichlinghauser Str. 92a
42277 Wuppertal

Telenummern

Telefon: 01525 - 49 74 450